Teilnahme am Programm

Alle interessierten Grundschulen in Nordrhein, in Hamburg und in Sachsen-Anhalt sind eingeladen, an dem Programm Gesund macht Schule teilzunehmen. Jeweils zum Schuljahresbeginn können neue Schulen in das Programm einsteigen. Die Anmeldung sollte bei der jeweiligen Ärztekammer oder der jeweiligen Landes-AOK vor den Sommerferien vorliegen.

Grundlage der Teilnahme ist eine Gesundheitspartnerschaft (siehe untenzwischen den Schulen, den jeweiligen Ärztekammern und den Landes-AOKen in Verbindung mit der Entscheidung für ein Präventionsthema aus den Handlungsfeldern "Bewegung und Entspannung", "Essen und Ernährung", "Menschlicher Körper / Beim Arzt", "Sexualerziehung" und "Ich-Stärkung / Suchtprävention".

Das Angebot ist für die teilnehmenden Schulen kostenfrei und wird auf der Basis des § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) V, Abs. 1 und 2 finanziert und dokumentiert.

Die Entwicklung von Gesund macht Schule

Das Konzept für die Schulen beinhaltet:

Die Programmschulen nehmen das Angebot auf und:

  • erklären mit einer (einmaligen) Gesundheitspartnerschaft die Teilnahme für ein Schuljahr,
  • benennen eine Gesund macht Schule-Koordinatorin/einen -Koordinator auf Schulebene, die/der für die Programmkommunikation in der Schule und mit der Patenärztin/dem Patenarzt zuständig ist,
  • beschreiben eine Programmplanung anhand des Planungs- und Zielbogens für jeweils ein Schuljahr (dient zur Orientierung: "Was möchte das Kollegium mit Gesund macht Schule im Schuljahr umsetzen?")
  • setzen selbst gewählte Gesundheitsthemen in Kooperation mit Kollegium/Eltern/Kindern um,
  • nehmen an Treffen  z. B. bei Online-Fortbildungen oder regioanlen Treffen bei der AOK teil.